Allgemeine Geschäftsbedigngungen der eventano GmbH für Anbieter von Eventlocations und Dienstleistungen auf Hochzeitslocations-Berlin.com
Die eventano GmbH (im Folgenden „eventano“) betreibt das Online-Portal „Hochzeitslocations-Berlin.com“ (im Folgenden das „Portal“), über das Inhaber und Betreiber von Veranstaltungsräumlichkeiten und (sonstigen) –lokalitäten („Eventlocations“) und Dienstleister diese online vermarkten und Anfragen von Interessenten an den von ihnen beworbenen und angebotenen Eventlocations und damit einhergehenden Leistungen und Dienstleistungen generieren und erhalten können. Hierzu wird Interessenten an Eventlocations und Dienstleistungen – Unternehmen, Agenturen und Privatpersonen – (im Folgenden „Nutzer“) auf dem Portal mittels entsprechender Algorithmen die Möglichkeit geboten, durch die Eingabe von Suchkriterien ihrem jeweiligen Bedarf entsprechende Eventlocations und Dienstleistungen zu finden und zu vergleichen sowie die auf dem Portal mit einem Profil eingetragene Anbieter von Eventlocations und Dienstleistungen (im Folgenden „Anbieter“) direkt über das Portal zum Zwecke der Anfrage von Verfügbarkeiten und / oder Angeboten zur Anmietung einer Eventlocation oder Erbringung von Dienstleistungen und diesbezüglicher Bedingungen zu kontaktieren. eventano bietet den Anbietern ferner zusätzliche Leistungen zur Steigerung bzw. Erweiterung der Vermarktung ihrer Eventlocations und Dienstleistungen.
§ 1 Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Adressaten des Angebots von eventano
(1) Das vorstehend beschriebene Leistungsangebot von eventano (im Folgenden das „Leistungsangebot“) richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), also ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss der diesbezüglichen Rechtsgeschäfte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das Leistungsangebot von eventano sowie das gesamte diesbezügliche Rechts- und Geschäftsverhältnis zwischen dem jeweiligen Anbieter und eventano, einschließlich dessen Begründung. Insoweit gelten diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Bestellungen bzw. Buchungen (nachfolgend einheitlich „Bestellungen“) eines Anbieters, selbst wenn sich eventano hierauf nicht erneut ausdrücklich beruft und die AGB nicht nochmals ausdrücklich in das betreffende Vertragsverhältnis einbezogen werden. Dies gilt insbesondere für solche weiteren Bestellungen, die der Anbieter im Rahmen einer solchen Geschäftsverbindung ggf. außerhalb der hierfür auf dem Portal zur Verfügung gestellten Abläufe und Kommunikationsmittel schriftlich, per Telefax, auf elektronischem Wege oder lediglich (fern-)mündlich aufgibt, sowie ausdrücklich auch für etwaige Änderungen oder Erweiterungen einer bereits aufgegebenen Bestellung.
(3) Im Anwendungsbereich dieser AGB erbringt eventano Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in Verbindung mit dem der jeweiligen Bestellung zugrunde liegenden Leistungsangebot von eventano. Mit der Aufgabe einer Bestellung erklärt der Anbieter sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB.
Sofern in einem Leistungsangebot von eventano Bestimmungen getroffen werden, die von Regelungen in diesen AGB abweichen, so gehen die Bestimmungen in dem Angebot im Zweifelsfall insoweit vor. Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AGB abgewichen werden soll, sind in Textform festzuhalten.
(4) Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nur dann in einen Vertrag zwischen eventano und dem Anbieter einbezogen, wenn dies von eventano ausdrücklich zumindest in Textform bestätigt wurde. Erfolgt auf diesem Wege eine wirksame Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Anbieters, so bleibt die Fortgeltung dieser AGB davon unberührt. Soweit Regelungen von wirksam einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters im Widerspruch zu Regelungen dieser AGB stehen, sollen im Zweifel die Regelungen dieser AGB Anwendung finden.
Im Übrigen sind allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters für eventano unverbindlich, auch wenn eventano ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder der Anbieter erklärt, nur unter Einbeziehung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag durchführen zu wollen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend erklärt, handelt es sich bei den Leistungsangeboten von eventano, insbesondere denjenigen, die auf dem Portal dargestellt sind, jeweils um unverbindliche Einladungen an die Anbieter, eventano per Bestellung der angebotenen Leistungen den Abschluss eines entsprechenden Vertrages nach Maßgabe des betreffenden Leistungsangebots anzubieten. eventano steht es frei, Vertragsangebote von Anbietern über demgemäß von eventano auf dem Portal angebotene Leistungen anzunehmen oder abzulehnen.
(2) Zu einem Vertragsschluss kommt es somit erst, wenn eventano die Bestellung des Anbieters (Beantragung einer Profileintragung, Buchung zusätzlicher bzw. ergänzender Leistungen) ausdrücklich annimmt. Gibt eventano keine ausdrückliche Annahmeerklärung ab, kommt ein Vertrag über die dem Anbieter angebotenen und von diesem bestellten Leistungen dann zustande, wenn eventano mit der Ausführung der Bestellung beginnt, was auch in der erstmaligen Übersendung einer Rechnung über die bestellten Leistungen bestehen kann. Solange für den Anbieter in dem Fall nicht erkennbar ist, dass eventano die Aufnahme der Bestellungsausführung aufgenommen hat, kann er von eventano eine Erklärung binnen angemessener Frist darüber verlangen, ob die von ihm aufgegebene Bestellung angenommen wird. Im Falle des fruchtlosen Ablaufs einer solchen Erklärungsfrist ist der Kunde nicht mehr an die betreffende Bestellung gebunden. Im Übrigen ist der Anbieter regelmäßig vier (4) Wochen an sein per Bestellung der betreffenden Leistung(en) abgegebenes Vertragsangebot gebunden.
Die bloße Bestätigung, dass eventano eine Bestellung erhalten hat, stellt demgegenüber ausdrücklich ebenso wenig eine Annahmeerklärung in diesem Sinne dar, wie die bloße Entgegennahme einer Bestellung, die der Anbieter außerhalb der hierfür auf dem Portal zur Verfügung gestellten Abläufe und Kommunikationsmittel an eventano übermittelt.
§ 3 Leistungen von eventano, Gewährleistung
(1) eventano bietet Anbietern die Möglichkeit, für sich ein Profil auf der Plattform eintragen zu lassen, über das die Anbieter Nutzern ihre Eventlocation(s) und ihre diesbezüglichen Leistungen und Dienstleistungen auf der Plattform präsentieren und anbieten und diesbezügliche Nutzeranfragen erhalten können. eventano bietet Erstellungen von Anbieterprofilen in unterschiedlichen Formen bzw. Umfängen und mit dementsprechend unterschiedlichen Leistungsinhalten an:
(a) Soweit auf der Plattform nicht abweichend bestimmt, haben Anbieter zunächst die Möglichkeit, kostenlos eine Eintragung mit einem eigenen Profil zu beantragen („kostenloses Profil“).
(b) Anbieter, die mit einem kostenlosen Profil eingetragen sind, haben ferner die Möglichkeit, die Überführung ihres kostenlosen Profils in ein kostenpflichtiges, jeweils um zusätzliche Funktionen und Leistungen erweitertes Profil (gegenwärtig und soweit auf der Plattform nicht anders bezeichnet, „Premium Partner“-Profil) zu beantragen.
(2) Anbieter, die mit einem Profil auf der Plattform eingetragen sind, können zudem ergänzende Leistungen von eventano zur Erweiterung bzw. Verstärkung der Vermarktung ihres Angebots auf der Plattform bestellen („Werbebuchungen“).
(3) Inhalt und Umfang der jeweiligen Profile sowie Werbebuchungen, insbesondere der von diesen jeweils im Einzelnen umfassten Leistungen von eventano, sowie deren Laufzeiten, die Höhe der für diese ggf. anfallenden Entgelte sowie die für diese geltenden Konditionen, bestimmen sich nach den diesbezüglichen, zum Zeitpunkt einer Bestellung aktuellen Beschreibungen im Rahmen der betreffenden Leistungsangebote und im Übrigen nach den insofern in diesen AGB getroffenen Regelungen.
(4) Die Plattform bzw. deren Betrieb und Funktionalität basiert auf komplexen Hard- und Softwarekomponenten, deren einzelne Bestandteile miteinander interagieren und die gleichzeitig einer ständigen Anpassung durch Weiterentwicklungen, veränderte gesetzliche und technische Anforderungen und Sicherheitsupdates unterliegen. eventano wird sämtliche solcher Anpassungen an den Hard- und Softwarekomponenten im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten vornehmen und kann Betriebsunterbrechungen zu diesem Zweck nicht ausschließen, wird sich aber im technisch und organisatorisch zumutbaren Maße darum bemühen, damit verbundene Einschränkungen der Erreichbarkeit des Portals und der Verfügbarkeit der im Rahmen des Portals zu erbringenden Leistungen so gering wie möglich zu halten. Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten wird eventano in diesem Sinne, soweit möglich und zumutbar, außerhalb üblicher Nutzungszeiten vornehmen.
Ferner werden die Anbieter darauf hingewiesen, dass eine ununterbrochene Erreichbarkeit und Nutzbarkeit des Portals und der in dessen Rahmen angebotenen Leistungen aufgrund der diesbezüglichen technischen Bedingungen, insbesondere der Abhängigkeit von der Erreichbarkeit und Funktionsweise von Telekommunikations- und Serversystemen Dritter, nicht gewährleistet werden kann.
eventano übernimmt vor diesem Hintergrund und nach dieser Maßgabe keine Verantwortung dafür, dass die Plattform und die in deren Rahmen angebotenen Leistungen jederzeit und/oder unterbrechungsfrei von den Nutzern und den Anbietern in Anspruch genommen werden können.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit in dem der Bestellung des Anbieters zugrundeliegenden Leistungsangebot von eventano nicht anders bestimmt oder anderweitig vereinbart, ist der Anbieter zur Vorkasse verpflichtet. Geschuldete Zahlungen sind vom Anbieter, soweit bei Vertragsschluss nicht abweichend von eventano bestimmt, innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist deren Eingang auf dem von eventano bei Rechnungsstellung genannten Konto.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Verantwortung der Anbieter
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Profil-, Produkt- und Angebotsdaten, die er zum Zwecke der Einstellung in sein Profil auf der Plattform bzw. in die mit seinem Profil verknüpften Informationen, Produktbeschreibungen und Angebote gegenüber eventano bestätigt / freigibt bzw. an eventano zu diesem Zweck übermittelt, vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß sind und dass deren vereinbarungsgemäße Nutzung, insbesondere deren Veröffentlichung und Zugänglichmachung, durch eventano oder durch von eventano hiermit beauftragte Dritte wie auch diejenige sämtlicher sonstiger Informationen, Daten und Inhalte, die der Anbieter zum Zwecke der Veröffentlichung und Nutzung auf bzw. im Zusammenhang mit der Plattform gegenüber eventano bestätigt / freigibt oder an eventano übermittelt,
(a) keine rechtlich geschützte Interessen und Rechte Dritter, insbesondere keine vertraglichen Rechte sowie keine Persönlichkeits-, Urheber- und Leistungsschutzrechte und gewerblichen Schutzrechte verletzt
und
(b) nicht aus anderem Grund, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen den Datenschutz, Regelungen gegen den unlauteren Wettbewerb oder strafrechtliche Vorschriften, rechtswidrig ist.
Der Anbieter garantiert eventano insofern verschuldensunabhängig die Beachtung und Wahrung der vorstehend genannten Rechte und Vorschriften. Dies umfasst ausdrücklich auch eine zur vereinbarungsgemäßen Nutzung von Inhalten des Anbieters etwaig erforderliche Lizenzierung von Nutzungsrechten von Verwertungsgesellschaften einschließlich damit einhergehender Meldepflichten und dergleichen. Sollte eventano infolge der vereinbarungsgemäßen Nutzung der vom Anbieter übermittelten Informationen, Daten und Inhalte wegen der Verletzung solcher Rechte und Vorschriften oder der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit übermittelter Informationen und Daten in Anspruch genommen werden, ist der Anbieter verpflichtet, eventano insoweit von jeglicher Haftung freizustellen und eventano sämtliche daraus entstehenden Schäden und erforderlichen Kosten einschließlich erforderlicher Rechtsanwaltskosten zu erstatten.
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm von eventano vereinbarungsgemäß weitergeleiteten Nutzeranfragen, insbesondere die mit diesen übermittelten persönlichen Daten der Nutzer, ausschließlich in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln und zu nutzen. Sollte eventano infolge des Umgangs des Anbieters mit den ihm von eventano vereinbarungsgemäß weitergeleiteten Nutzeranfragen und –daten in Anspruch genommen werden, ist der Anbieter auch insoweit verpflichtet, eventano von solchen Forderungen frei und schadlos zu halten.
(3) Für die Sicherung der eventano vom Anbieter, insbesondere im Wege ihrer „Einstellung“ in dessen Profil bzw. die Plattform, überlassenen Informationen, Daten und Inhalte hat der Anbieter selbst Sorge zu tragen. eventano wird über solche Sicherungen, die im Zuge des pflichtgemäßen Betriebs der Plattform und der Erbringung der jeweils geschuldeten Leistungen erforderlich sind, hinaus keine gesonderte oder weitergehende Sicherung der von dem Anbieter an eventano übermittelten Informationen, Daten und Inhalte vornehmen. eventano ist nicht verpflichtet, übermittelte Informationen, Daten und Inhalte über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus zu speichern, und ist somit berechtigt, diese ab jenem Zeitpunkt zu löschen.
§ 6 Vertragslaufzeiten, Kündigung, Vertragsbeendigung
(1) Verträge über ein kostenloses Profil werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden. Dieses Recht zur ordentlichen Kündigung ist nur insoweit eingeschränkt, als eventano nicht berechtigt ist, einen Vertrag über ein kostenloses Profil mit Wirkung zu einem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem ein zu dem betreffenden Anbieter bestehender Vertrag über Werbebuchungen noch nicht vollständig durchgeführt ist.
(2) Verträge über kostenpflichtige Profile (entsprechend der aktuell jeweils dargestellten Leistungsangebote, gegenwärtig „Premium Partner“) haben, soweit in dem der betreffenden Bestellung zugrundeliegenden Leistungsangebot nicht abweichend angegeben bzw., sofern dem Anbieter bei der Bestellung eine solche Auswahl angeboten wurde, vom Anbieter bei der Bestellung nicht abweichend ausgewählt, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich jeweils um eine weitere feste Vertragslaufzeit im Umfang der Mindestlaufzeit („Verlängerungslaufzeit“), sofern der Vertrag nicht wirksam vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.
Die Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag über ein Kostenpflichtiges Profil mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Mindest- oder Verlängerungslaufzeit ohne Angabe von Gründen in Textform zu kündigen.
(3) Verträge über Werbebuchungen haben, sofern diese wiederholte Leistungserbringungen durch eventano zum Gegenstand haben, jeweils die festen Laufzeiten, die in dem betreffenden Leistungsangebot zum Zeitpunkt der Bestellung des Anbieters angegebenen sind, und können somit ordentlich nicht vorzeitig gekündigt werden.
(4) Das Recht der Vertragsparteien, einen Vertrag aus wichtigem Grund, insbesondere im Falle wiederholter Pflichtverstöße, außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrags ist für eventano insbesondere dann gegeben, wenn
- der Anbieter seine vertraglichen Pflichten in grober Weise verletzt; einer groben Pflichtverletzung steht es gleich, wenn der Anbieter eine vertragliche Pflicht wiederholt verletzt oder eine Vertragspflichtverletzung, die von eventano angemahnt wurde, nicht binnen angemessener Frist abstellt, gleichwohl ihm dies objektiv möglich ist;
- der Anbieter trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt,
- über das Vermögen des Anbieters das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse abgelehnt worden ist.
Eine außerordentliche Kündigung durch eventano umfasst im Zweifel stets auch etwaige Verträge über Werbebuchungen, die zu dem betreffenden Anbieter bestehen und zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung noch nicht vollständig durchgeführt wurden.
(5) Mit der Beendigung eines Vertrages über ein kostenpflichtiges Profil wird das betreffende Profil in ein kostenloses Profil zu den Konditionen überführt, die zu jenem Zeitpunkt für ein solches auf der Plattform angegeben sind und im Übrigen gemäß dieser AGB für solche gelten.
(6) Wird ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Profil durch eine ordentliche Kündigung beendet, bleiben etwaige zu dem betreffenden Anbieter bestehende Verträge über Werbebuchungen hiervon unberührt.
Kündigt der Anbieter einen Vertrag über ein kostenloses Profil mit Wirkung zu einem Zeitpunkt, zu dem ein zu ihm bestehender Vertrag über Werbebuchungen noch nicht vollständig durchgeführt wurde, entfällt mit der Beendigung des Vertrages über das kostenlose Profil auch die Pflicht von eventano, aufgrund des Vertrags über Werbebuchungen Leistungen gegenüber dem Anbieter zu erbringen. Mit dem Abschluss eines Vertrages über Werbebuchungen begründete Zahlungspflichten des Anbieters bleiben in dem Fall hingegen unberührt.
§ 7 Einräumung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten
(1) eventano wird an den vom Anbieter zum Zwecke der Nutzung auf und im Zusammenhang mit dem Portal übermittelten Informationen, Daten und Inhalten (insbesondere Fotografien, Grafiken, Marken, Logos und Produktbeschreibungen) ein einfaches Nutzungsrecht zu diesem Zweck eingeräumt. Dieses Nutzungsrecht umfasst insoweit insbesondere das Recht von eventano, die betreffenden Informationen, Daten und Inhalte für die jeweilige Vertragslaufzeit räumlich unbegrenzt, insbesondere online, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen.
(2) Die Berechtigung von eventano zur Nutzung der vom Anbieter übermittelten Inhalte umfasst ausdrücklich auch das Recht, diese – wahrheitsgemäß und in nicht irreführender Weise – auf der Plattform sowie im Rahmen der Social Media Kanäle von eventano zum Zwecke der Bewerbung der Plattform und des dortigen Angebots von eventano sowie des Anbieters zu nutzen.
(3) eventano ist berechtigt, die vom Anbieter übermittelten Informationen, Daten und Inhalte im Rahmen ihrer vereinbarungsgemäßen Nutzung und unter Wahrung berechtigter persönlichkeitsrechtlicher Interessen aufseiten des Anbieters zu Zwecken ihrer grafischen, technischen und sprachlichen Anpassung zu verändern. Davon eingeschlossen ist die Übersetzung in eine andere Sprache.
(4) eventano ist dazu berechtigt, das Logo bzw. die Firmen- und Unternehmensbezeichnung und -kennzeichen des Anbieters in angemessener Form und angemessenem Umfang zu Referenzzwecken im Rahmen der Bewerbung der Plattform und der im Zusammenhang mit dieser von eventano angebotenen Leistungen zu verwenden.
(5) eventano ist berechtigt, die eventano eingeräumten Rechte im Rahmen ihrer vereinbarungsgemäßen Nutzung auf Dritte zu übertragen sowie Dritten Rechte an diesen einzuräumen (z. B. für die vereinbarungsgemäße Nutzung in Werbemitteln).
§ 8 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: eventano haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen sowie – soweit einschlägig – nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet eventano außer in den im vorstehenden Absatz bezeichneten Fällen nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertrauen darf (so genannte „wesentliche Vertragspflicht“ oder auch „Kardinalpflicht“). Die Haftung ist insofern der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen von eventano. eventano haftet nicht für das Verhalten eines Erfüllungsgehilfen, wenn es sich bei diesem um den Anbieter selbst oder eine vom Anbieter mit dieser Funktion eingesetzte Person handelt.
§ 9 Änderungsvorbehalt
eventano ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf der Plattform abrufbar.
Soweit eine Änderung dieser AGB während der festen Laufzeit eines Vertrages mit einem Anbieter in Kraft treten soll, wird eventano den Anbieter durch eine Änderungsmitteilung an die eventano zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Anbieters in Textform über die Neufassung der AGB, den Inhalt der geänderten Regelungen und über den Zeitpunkt, ab dem die Neufassung gelten soll, informieren. Widerspricht der Anbieter der Einbeziehung der geänderten AGB nicht in Textform innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese mit Wirkung für die Zukunft in den betreffenden Vertrag einbezogen. Widerspricht der Anbieter fristgemäß, so ist eventano berechtigt, den betreffenden Vertrag mit Wirkung zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten AGB gemäß Änderungsmitteilung in Kraft treten sollen
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen eventano und dem Anbieter sowie etwaige im Zusammenhang mit diesen entstehenden Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB.
Stand Juni 2020